Leistungen und Pflichten für Mitglieder
Grundlage ist eine aufrechte Mitgliedschaft. Das Anmeldeformular muss ausgefüllt werden. Der Eintritt und Austritt erfolgt freiwillig. Mitgliedsbeitrag ist im Jänner zu bezahlen und wird nicht mehr rückerstattet.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr
· Erwachsene € 60.-
· Kinder bis 15 Jahre € 30.-
· Jugend bis 21 Jahre + Studenten € 40.-
· Unterstützende Mitglieder € 15.- (welche keine Trainings beanspruchen)
Leistungen für Mitglieder
· Startgeldrefundierung
Die Startgeldkosten bei allen Rennen bei denen für das Sparkasse TriaTeamWallsee gestartet wird, werden pauschaliert refundiert und am Ende des Jahres vom Verein ausbezahlt. Gilt auch für Staffelteilnehmer. Startgeld abzüglich Lizenzkosten.
· Bis € 30.- Startgeld - € 5.- Rückvergütung
· Bis € 100.- Startgeld - € 10.- Rückvergütung
· Ab € 100.- Startgeld - € 20.- Rückvergütung
· EM € 50.- Rückvergütung einmalig pro Jahr
· WM € 100.- Rückvergütung einmalig pro Jahr
Für vorher festgelegte Vereinsaktivitäten zb. Vereinsmeisterschaften, Benefizveranstaltungen, gemeinsame Läufe usw. gibt es Sonderregelung. Es ist jedem Athleten freigestellt, eine Jahreslizenz auf eigene Kosten zu beantragen. Der Antrag wird einmalig im Jahr im Jänner vom Verein gestellt.
· Zuzahlung Vereinsdress
Für den Ankauf von Vereinsdressen für Vereinsmitglieder gilt eine, von der Vereinskasse abhängigen, Förderung. Sind genug finanzielle Mittel zur Verfügung, wird vor Bestellung bekanntgegeben, werden 30% der Kosten vom Verein gedeckt.
· Trainings
alle vom Verein organisierten Trainings sind für Mitglieder kostenlos. Für geführte Trainings erhält der jeweilige Trainer (Ausbildung erforderlich) pauschal eine Entschädigung von € 30.- pro Training
Pflichten für Mitglieder
· Anmeldung bei allen Wettkämpfen, wo eine Startgeldrefundierung beansprucht wird, unter Sparkasse TriaTeamWallsee
· Teilnahme an Wettkämpfen und Siegerehrungen wo eine Startgeldrefundierung beansprucht wird, grundsätzlich mit Vereinsbekleidung, ausgenommen wenn keine passende Vereinsbekleidung zur Verfügung steht bzw. keine erlaubt ist
· Kurzbericht mit Ergebnis und Fotos für Homepage und Presse, bei Wettkämpfen wo eine Startgeldrefundierung beansprucht wird, spätestens 2 Tage nach dem Bewerb
· Regelmäßige Teilnahme an gemeinsamen Trainings und Teilnahme bei mindestens einer Versammlung pro Jahr
· Mitarbeit von mindestens einem vollen Tag pro Jahr an Veranstaltungen des Vereines, alternativ oder bei mehrjähriger Nichtmithilfe ist der doppelte Mitgliedsbeitrag zu bezahlen
· Mithilfe bei Organisatorischen Tätigkeiten zB. Organisieren von Preisen für Tombola, Sponsorensuche, Kassaprüfung usw.
· Identifikation mit Verein und dessen Veranstaltungen